Hier finden Sie eine Übersicht zu den häufigsten Fragen über das Amt und die Einsätze der Deutschen Weinmajestäten.

1. Warum dürfen die Deutschen Weinmajestäten keine Veranstaltungen im Anbaugebiet wahrnehmen?

Die Deutschen Weinmajestäten repräsentieren alle 13 deutschen Anbaugebiete:
Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.

Um diesem übergebietlichen Aspekt gerecht zu werden, nehmen die Deutschen Weinbotschafterinnen überwiegend Termine und Veranstaltungen mit überregionalem und internationalem Charakter wahr. Vertreterinnen der 13 Anbaugebiete sind die Gebietsweinmajestäten. Sie vertreten ihr Anbaugebiet auf regionaler Ebene und sind bei Events im Anbaugebiet die erste Anlaufstelle.
 

2. Was versteht man unter einem anspruchsvollen, aktiven Part?

Den Deutschen Weinmajestäten muss eine aktive Aufgabe zufallen. Beispiele hierfür sind Seminare, moderierte Weinproben, fachliche Grußworte oder Vorträge. Eine rein repräsentative Funktion ist nicht ausreichend für den Einsatz einer Deutschen Weinmajestät.
 

3. Sollte die Deutsche Weinkönigin in deutsche Weinbotschafterin umbenannt werden?

Im Inland ist die Deutsche Weinkönigin eine erfolgreiche, geschützte Marke. Im Ausland agieren die Deutschen Weinmajestäten oft auch als German Wine Ambassadors.
 

4. Warum gibt es keine männlichen Weinbotschafter?

Die 13 Anbaugebiete stellen die Kandidatinnen zur Wahl der Deutschen Weinkönigin. Änderungen für die Zulassung männlicher Teilnehmer müssten von den Gebietsvertretern beschlossen werden. Das Deutsche Weininstitut als zentrale Kommunikations- und Marketingeinrichtung kann eine Änderung der Zulassungsbestimmungen für die Wahl der Deutschen Weinkönigin nicht eigenmächtig herbeiführen.
 

5. Unter welchen Voraussetzungen kann das Bildmaterial des Deutschen Weininstituts genutzt werden? Bitte registrieren Sie sich herfür in unserem Bildarchiv. Vom DWI bereitgestellte Bilder können unter Angabe der Quelle „Deutsches Weininstitut“ oder www.deutscheweine.de genutzt werden.